Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag – Gedenken der Verstorbenen

Die zur Zeit geltende Coronaordnung (§ 9) und das Hygienekonzept des Kirchenvorstands

ermöglichen den Besuch von maximal 70 Teilnehmenden am Gottesdienst in der Kirche.

Beim Betreten des Kirchengebäudes und auch während des Gottesdienstes bitten wir im Sinne der Verordnung  um das Tragen des Mnd-Nase-Schutzes.